Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.02.2020

Bauanträge und Bauvoranfragen
Sechs Bauanträgen und zwei Bauvoranfragen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sie werden nunmehr an das Landratsamt Regensburg zur Entscheidung vorgelegt.

Bericht Seniorenbeauftragte
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Nicole Rappl, die anhand einer Powerpointpräsentation einen Überblick über das vergangene Jahr gab. Der offene Mittagstisch fand regen Zuspruch. Teilgenommen haben Brauereigasthaus Plank ( 9 x, 12 – 30 Personen), das Cafe Zeitler (8 x, durchschnittlich 8 – 20 Person), die Eisdiele (5 x in den Sommermonaten, durchschnittlich 6 – 16 Personen), Landgasthof Hartlmühle (2 x, durchschnittlich 20 – 22 Personen) und das Gasthaus Wild, Bergstetten (2 x, durchschnittlich 24 – 31 Personen). Die Organisation übernimmt dankenswerterweise Frau Christa Spangler. Im Mai 2019 fand im Rahmen der Kulturtage Laaber eine Seniorenführung mit 38 Personen durch Herrn Jürgen Horn statt. Anlässlich der Seniorennachmittage bei den Feuerwehrfesten nahmen bei der 150-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Laaber 231 Personen und bei der 125 Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Bergstetten 175 Personen teil. Gebildet hat sich auch eine aktive Seniorengruppe mit ca. 20 Personen, die von Herrn Dieter Schwarzfischer geführt wird und auch eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet hat. Regen Zuspruch fanden die Filmnachmittage, die von Frau Eibl und Frau Rappl organisiert wurden und ca. 40 -50 Personen besuchten. Reges Interesse bestand auch an den Notfalldosen die der Landkreis Regensburg bereitgestellt hat. Der Seniorenwegweiser soll in einer 2. Auflage erscheinen. Im Rahmen der Aktionswoche „Zuhause daheim“ führte man eine Seniorenführung, Frühstück mit Seniorenwegweiserpräsentation, ein Vortrag und einen Seniorenkreis „Fit auch im hohen Alter“, geselliges Tanzen mit und ohne Partner, durch. Am Bürgerfest Laaber war man mit einem Infostand vertreten.
Im Markt Laaber sind ca. 18 % der Bevölkerung im Alter von 65 plus.
Telefonischen Anfragen an die Seniorenbeauftragten hatten hinsichtlich der Nachbarschaftshilfe mit 28 % und hinsichtlich des Pflegegrades und des Landespflegegeldes mit jeweils 18 % den größten Nachfragebedarf. Ansprechpartnerin zur Nachbarschaftshilfe „Ich bin Nachbar im Markt e.V.“, ist Frau Annemarie Krangemann. Sehr erfreulich ist der Informationsstand hinsichtlich des Landespflegegeldes Bayern, bei der es lt. Statistik rund 360.000 Pflegebedürftige gibt und rund 340.000 Menschen im ersten Pflegegeldjahr bereits dieses beantragt und erhalten haben. Die Planungen für 2020/21 sehen die Präsentation bzw. den Abschluss des Marktplatzes des Generationen-Projekts, den Neuaufbau der Homepageseite Senioren bzw. Seniorenbeauftragte, die Bayerische Demenzwoche 2020, eine Seniorengemeindefahrt „Jugend und Senioren“ im Herbst 2020 sowie Filmnachmittage, vor.
Sehr schön war die Einweihung des barrierefreien Rathauses am 25. Januar 2020. Für die Zukunft und im Hinblick auf die Neuwahlen und der eventuell anderen Zusammensetzung des Gremiums bat Frau Rappl auch weiterhin um Unterstützung und weitere Beauftragung für das Ehrenamt als Seniorenbeauftragte.
Von allen Fraktionen wurde Frau Rappl und auch Frau Christa Spangler höchste Anerkennung und Lob gezollt und auch die weitere Unterstützung des Programmes versichert.
Angeregt wurde nach Möglichkeit auch Filmnachmittage im Markuszentrum in Waldetzenberg durchzuführen und die Beleuchtung und den Ton im Sitzungssaal des Rathauses zu verbessern.

Bericht Verkehrsschau
Durch das Landratsamt Regensburg wurde eine überörtliche Verkehrsschau im Bereich Endorf und Papiermühle durchgeführt. Aufgrund schwerer Unfälle im vergangenen Jahr im Kreuzungsbereich St2235 mit der R17 bei Ried hat das Staatliche Bauamt einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung gestellt. Der Kreuzungsbereich (jeweils ca. 200 – 250 m vor der Einmündung) wird in Absprache mit den Fachstellen beidseitig auf 70 km/h reduziert.
Im Bereich der St2394 zwischen Papiermühle und Laaber wird aufgrund der schlechten Einsehbarkeit für den Verkehrsteilnehmer und der engen Kurvenführung, welche ein schnelles Erkennen eines Steinschlages nicht gewährleistet, in diesem Bereich die Geschwindigkeit auf 50 km/h bzw. 70 km/h reduziert und mittels Verkehrszeichen 101-15 auf Steinschläge hingewiesen.

Bestätigung Feuerwehrkommandanten Laaber
Der Markt Laaber bestätigte die Wahl des Herrn Manuel Ostermeier zum Kommandanten und des Herrn Tobias Schambeck zum stellvertretenden Kommandanten der FF Laaber und stimmt ihr zu.

Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – Ausschlussfrist
Der Markt Laaber erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen) Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung. Er war und ist bislang verpflichtet, für seine endgültig hergestellten Straßen Erschließungsbeiträge zu erheben. Endgültig hergestellt und abrechenbar sind Straßen, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung und mit allen Teileinrichtungen und den Vorgaben der Erschließungsbeitragssatzung entsprechend endgültig ausgebaut sind (insbesondere Frostschutzschicht und Oberfläche hergestellt, Randsteine gesetzt, Entwässerungsanlage errichtet, Beleuchtung betriebsbereit).
Der Bayerische Landtag hat das KAG zum 01.04.2016 novelliert und dabei einzelne gesetzliche Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts des Bundes in das Landesrecht überführt. Zudem wurde das Recht bayerischer Kommunen, Erschließungsbeiträge zu erheben, zeitlich begrenzt. Für sogenannte Altanlagen gilt künftig eine Ausschlussfrist von 25 Jahren. Sind seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mehr als 25 Jahre vergangen, ist es der Kommune nicht mehr erlaubt, hierfür Erschließungsbeiträge zu erheben. Der Lauf der 25-jährigen Frist knüpft an den Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage an, wobei die Erschließungsanlage noch nicht endgültig hergestellt ist. Sämtliche Erschließungsanlagen, bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung länger als 25 Jahre zurückliegt, werden künftig dem Erschließungsbeitragsrecht entzogen. Dies betrifft also sämtliche Erschließungsanlagen, bei denen der Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage vor dem 31.03.1996 lag. Die Erstmaligkeit der Herstellung gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen; die Beweislast trifft hier die Gemeinde. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Straße nicht schon vorher, zu irgendeinem Zeitpunkt, nach den damals geltenden Vorschriften, endgültig hergestellt war. War sie schon erstmalig hergestellt, so greift die Festsetzungsverjährung (vier Jahre zum Jahresende). Im Markt Laaber wurden zumindest seit Bestehen der Verwaltungsgemeinschaft Laaber (01.05.1978) alle Erschließungsstraßen nach der jeweils gültigen Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet. Im Rahmen der Voruntersuchung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass einzelne Erschließungsanlagen noch nicht endgültig hergestellt sind bzw. für die erstmalige Herstellung noch nicht Erschließungsbeiträge in vollem Umfang erhoben worden sind. Eine genauere Nachprüfung ist nur erforderlich, wenn die Gemeinde positiv Kenntnis davon oder bestimmte Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Anlage noch nicht erstmalig hergestellt wurde.Der Marktgemeinderat Laaber beschloss, dass für den Fall, dass entgegen der Voruntersuchungen doch für einige Altanlagen Erschließungsbeiträge erhoben werden könnten, eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen derzeit nicht angestrebt wird.

Antrag Geschwindigkeitsbeschränkung Staatsstraße 2394  -  Marktplatz
Die Freie Wählergemeinschaft Laaber beantragte die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt Laaber. In der anschließenden Diskussion bestand Einigkeit, dass man als ersten Schritt fundierte Geschwindigkeitsmessungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz durchführen lässt, um belastbare Zahlen vorweisen zu können. Nach Vorliegen dieser Daten sollte man überlegen, ob weitere zusätzliche Daten wie Fußgängerquerungen der Staatsstraße bzw. ein Gutachten hinsichtlich der Lärmimmissionen in diesem Bereich als Grundlage für einen entsprechenden Antrag erhoben werden sollten. Der Antrag muss dann an das Landratsamt Regensburg als Straßenverkehrsbehörde für Kreis- und Staatsstraßen gestellt werden. Dieser Vorgehensweise wurde einstimmig zugestimmt.

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Brunn-Süd 2. Erweiterung“
Gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Brunn-Süd, 2. Erweiterung, der Gemeinde Brunn wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind. Im Rahmen der Diskussion wurde nochmals gefordert, dass die der Gemeinde Brunn noch zustehenden Einwohnerwerte an der Kläranlage Laaber geprüft werden. In der nächsten Sitzung soll darüber berichtet werden.

Anträge und Verschiedenes
Waldkindergarten
Im Rahmen einer Begehung beim Trainingsplatz der TSG Laaber bestand von Seiten der Eltern starkes Interesse an der Einrichtung eines Waldkindergartens. Geeignet sind zwei Grundstücke die auch von Seiten des Landratsamtes Regensburg als geeignet angesehen werden. Es wäre deshalb an der Zeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz bzgl. einer möglichen Trägerschaft in Verhandlungen zu treten. Es liegen neun realistische Interessensbekundungen vor. Im Herbst könne man noch mit zwei weiteren Kindern rechnen. Die Investitionen würden sich auf ca. 50.000 € belaufen. Die Nähe zum Sportheim Laaber wäre bei witterungsbedingten Notfällen außerdem optimal. Einstimmig wurde weiteren Vorgehen zugestimmt.

Eckdaten Haushalt 2019 Markt Laaber
Mit der Ladung zur Sitzung waren den Mitgliedern des Gremiums eine Übersicht über die Eckdaten des Haushaltes 2019 und der Vergleich mit 2018 zugegangen. Das Gremium nahm davon Kenntnis.

Förderverein der Grund- und Mittelschule Laaber e.V.
Der Vorsitzende warb im Gremium, dass auch möglichst viele persönliche Mitgliedschaften beim Förderverein gewonnen werden können. Der Marktgemeinderat Laaber beschloss einstimmig dem Förderverein der Grund- und Mittelschule Laaber e.V. beizutreten.

Vereinsförderung
Der Schützenverein Brüder von der Eiche Polzhausen e.V. hatte im Dezember 2019 noch ein Partyzelt angekauft. Der Marktgemeinderat Laaber beschloss entsprechend der Vereinsförderrichtlinien das Marktes Laaber einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten zum Erwerb des Partyzeltes von 1.161,07 € zu gewähren.

Kulturförderkreis
Der Vorsitzende berichtete über die geplanten Aktivitäten im Jahr 2020 des Kulturförderkreises Laaber e.V.. Unter anderem findet auch eine Familien- und Kulturwanderung vom Burgstall am Martinsberg zur Burg im August 2020 im Rahmen der Aktion „Kultur in alten Mauern 2020“ statt. Aus versicherungstechnischen Gründen tritt hier der Markt Laaber als Mitveranstalter auf.

Verkehrsüberwachung
Der Vorsitzende berichtete von den Messungen in Endorf und Bergstetten im vergangenen Jahr. Insbesondere im Bereich Endorf kam es zu erheblichen Überschreitungen und auch einigen Fahrverboten.

Straßenverkehrszählung an der A3
Die Autobahndirektion Südbayern hat informiert, dass an der Autobahnbrücke bei Edlhausen eine elektronische Straßenverkehrszählung montiert wird. Diese Daten sind für künftige Berechnungen sehr wichtig. Die Zählungen werden an verschiedenen Zähltagen im Zeitraum April bis Oktober 2020 durchgeführt.

Kinderkrippe Jakobstraße
Nach der bestehenden Beschlusslage sollen zwei zusätzliche Kindergartengruppen eingerichtet werden. Der Standort bei der Kinderkrippe Jakobstraße wurde zum Teil aufgrund der verkehrsmäßigen Situation problematisch gesehen. Eine endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen.

Integriertes städtbauliches Entwicklungskonzept
Die Vorarbeiten laufen derzeit. Die Parkplatzsituation insbesondere am kleinen Marktplatz ist durch die dauerhaft von einem Unternehmer beparkten Flächen deutlich verschärft worden. In der folgenden Diskussion war man sich einig, dass das Ergebnis des Konzeptes zwar abgewartet werden sollte um sich keine weitere Entwicklung zu verbauen, dennoch insbesondere im Hinblick auf eine doch noch andauernde Umsetzung Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zumindest eine Milderung der Situation zu bewirken. Gegebenenfalls sollte eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung angedacht werden.

Fischteiche Eisenhammer
Bezüglich der Rodungen in diesem Bereich wurden die zuständigen Fachstellen informiert.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.