Auszug aus der Sitzung der Marktgemeinderates

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Endlfeld
Der Marktgemeinderat Laaber hatte in seiner Sitzung vom 18.11.2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber für den Bereich Endlfeld beschlossen. Die im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gremium in den Sitzungen vom 17.05.2021 und 11.07.2022 behandelt und abgewogen. In der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 11.07.2022 wurde beschlossen, die Planunterlagen in der Fassung vom 11.07.2022 erneut öffentlich auszulegen und die Behörden erneut zu beteiligen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden besprochen und auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Landschaftsarchitekturbüros Längst & Voerkelius, Landshut, in der Fassung vom 13.02.2023, festgestellt.
Die Unterlagen werden nunmehr dem Landratsamt Regensburg zur Genehmigung vorgelegt.

Breitbandausbau Markt Laaber Finanzierung
Der Vorsitzende erläuterte, dass der Markt Laaber, vertreten durch die LNI, sich erfolgreich bei der Glasfaserförderung des Bundes beworben hat. Beantragt sind entsprechend der Finanzierungslücke 4,8 Millionen Euro. Der Bund fördert diese Maßnahme mit 40 %, der Freistaat Bayern mit 50 %. Somit verbleiben beim Markt Laaber 10 % der Kosten in Höhe von 480.000 Euro. Diese Kosten sind gegenüber der LNI im ersten Jahr in 4 Raten zu 50 % zu erstatten. Anschließend sind 10 vierteljährliche Raten zu 5 % zu leisten. Anhand eines Übersichtslageplanes erläuterte der Vorsitzende die noch vorhandenen Versorgungslücken. Betroffen sind die Ortsteile Endorf, Bergstetten, Teile von Hinterzhof, Laaber-Nord, Kronbügl und Edlhausen. Die Maßnahmen sind in drei Cluster aufgeteilt, wobei der Markt Laaber im Cluster West liegt. Nachdem die öffentlichen Zuschüsse erst mit Abschluss der Maßnahme geleistet werden, müssen diese Kosten vorfinanziert werden. Hierfür muss der Markt Laaber eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Marktgemeinderat Laaber, den im Rahmen der Gesellschafterversammlung vom 8. Dezember 2022 gefassten Gesellschafterbeschluss zur Finanzierung des Gigabit-Ausbauprogramms zu genehmigen. Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat Laaber die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die LNI zur Besicherung der im Rahmen des Breitbandausbaus erforderlichen Darlehen der LNI bis zu einer Höhe von 960.000 EUR. Es handelt sich hier um 20 % bezogen auf die Gesamtkosten des Marktes Laaber.

Radweg Hinterzhof – Laaber
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber hatte in seiner Sitzung vom 24.01.2023 grundsätzlich der Errichtung des unselbständigen Geh- und Radweges entlang der St 2235 zugestimmt. Im Rahmen des BayGVFG kann mit einer Förderung von 80 % der förderfähigen Kosten gerechnet werden. Bisher geplant ist von Hinterzhof bis zur Feldwegeinfahrt Richtung Ried zu bauen. Demnächst finden Gespräche mit dem Grundstückseigentümer statt. Wenn diese erfolgreich verlaufen, wäre der Bau der Strecke bis zu Einmündung der Kreisstraße R 17 möglich. Die Umsetzung ist für heuer, spätestens nächstes Jahr vorgesehen. Mit der Gemeinde Brunn wurde bereits gesprochen, um eine durchgängige Verlängerung bis Wischenhofen zu ermöglichen. Das Staatliche Bauamt hat wohl seine Bereitschaft hierzu signalisiert.

Windenergie
Anhand der Windgütekarte im Regionalplan erläuterte Bürgermeister Schmid mögliche Standorte für Windräder im Bereich des Marktes Laaber. Dabei gibt es im Gemeindebereich 2 Standorte die eine Windgüte von über 70 % aufweisen. Im Bereich Högerlsee weht der Wind am stärksten. Ein zweiter Standort wäre im Bereich Großetzenberg/Hohenschambach denkbar, bei einer Windgüteklasse von mindestens 70 %. Da die Windräder nach dem Baurecht privilegiert sind, können Windräder in Zukunft auch ohne Zustimmung der Gemeinde errichtet werden. Gleichzeitig ist der Markt aufgefordert Vorranggebiete für Windräder zu melden. Bis zum Ende des Jahres 2026 müssen vom Freistaat Bayern mindestens 1,1 % der Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen, sonst fällt die 10-H-Regelung. D.h. es ist auch möglich Windrändern mit einem geringeren Abstand als 1000 m von der nächsten Siedlung zu bauen.

Wasserreserve Polzhausen
Die alte Wasserreserve in Polzhausen wird abgebaut. Gleichzeitig wird in diesem Bereich ein neuer Transformator gebaut. Dadurch kann die oberirdische Leitung in Richtung Waldetzenberg erdverkabelt werden.