Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 13.07.2020

Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 13.07.2020

Neubau des Feuerwehrgerätehauses Laaber
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Feuerwehrgerätehaus Laaber
Vergangene Woche fand im Rathaus  eine Besprechung mit den Fraktionssprechern im Marktgemeinderat Laaber statt. Der Standort beim Reiserbügl traf bei allen Fachbehörden, auch beim Kreisbrandrat, auf Ablehnung. Der bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage genehmigte Standort beim Talweg in Laaber hat auf Grund seiner Zufahrtsituation und einer im Falle eines Hochwassers schwierigen Anbindung große Nachteile. Man hat daher intensiv nach Alternativen gesucht. Das von der Feuerwehr selbst favorisierte ehemalige Anwesen Scheid in der Bahnhofstraße kam nicht in Frage, da der Grundstückseigentümer nicht abgabebereit war. Als beste Lösung hat sich inzwischen der Standort gegenüber des EDEKA-Marktes am Kronbügl herausgestellt. Bereits beim Bau des Marktes war die gegenüberliegende Zufahrt zum Feldweg entsprechend angelegt worden. Das Staatliche Bauamt wird einen richtliniengerechten Ausbau fordern, was eine Linksabbiegespur erforderlich machen wird. Der Platz ist vorhanden. Nachdem es sich aber um klaren planungsrechtlichen Außenbereich handelt, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Der Flächenbedarf wird auf ca. 4.700 m² geschätzt. Die Grundstückseigentümer sind abgabebereit. Entlang der Staatsstraße wird leider ein 20 m-Abstand, der nicht bebaut werden darf, notwendig. Inwieweit ein Kreisverkehr möglich ist wird geprüft. Der Vorsitzende betonte allerdings auch, dass dieser Standort weit teurer sein wird, jedoch der einsatztechnisch weit bessere Standort ist, daher kommt aus seiner Sicht nur der Standort am Kronbügl gegenüber der EDEKA für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Frage. Einstimmig fasste das Gremium den für die Einleitung des baurechtlichen Verfahrens notwendigen Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses wird in nichtöffentlicher Sitzung ein geeigneter Planer zu beauftragen sein.

Laaberprojekt – Florian Schmöller - Information
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüsste der Vorsitzende Herrn Florian Schmöller. Herr Schmöller hatte eine Präsentation zu seinen Ideen für die Entwicklung des Ortes und der Erzielung eines Mehrwertes für Laaber vorbereitet. Aufgrund des derzeit laufenden ISEK sei es der ideale Zeitpunkt, über diese Punkte nachzudenken. Es sei wichtig die einzigartige Originalität des Marktbildes und seinen historischen Ortskern zu erhalten. Laaber ist ein Juwel im Regensburger Land. Man habe das Potential Besucher aus der näheren und weiteren Umgebung anzuziehen und dadurch auch die Wirtschaftskraft und den Bestand der Geschäfte vor Ort zu sichern. In der Folge stellte er seine Ideen zur Aufwertung des Ortskernes in einem Rahmenkonzept vor.
- Erhalt der identitätsstiftenden Ortsstruktur und prägenden Bausubstanz im Ortskern
- Erhalt und Stärkung bestehender Gastronomie
- Schaffung naturnaher Freizeit- und Erholungszonen für die Bürger
- Konzept für ein Haus der Begegnung mit Bürger- und Gartencafé, Mehrzweckraum für z.B.
   Ausstellungen, Kurse, Lehr- und Kulturveranstaltungen, Aktivitätsangebot für Jung und Alt,
   Wohnungen und Gewerbeeinheit im Ortskern mit bestehender Baumasse, um das Ortsbild
   zu wahren
- Outdoorprojekt mit naturnahen Gästeunterkünften und Nutz- und Freizeitflächen
   z.B. Permakultur- und Kräuterlehrgarten
- Alternativvorschläge zur Ortsentwicklung, für ein investorenunabhängiges, bezahlbares
   altersgerechtes Wohnen inkl. generationsübergreifender Projekte mit Schule und Kindergarten
- Schaffung von Freizeit- und Erholungsflächen im Gemeindebereich
Die vielen Ideen werden bei der weiteren Meinungsbildung zum ISEK einfließen.

Bebauungsplan Waldetzenberg – Änderungsbereich Tannenstraße
Im Rahmen der Sitzung wurden die von den Bürgern und Fachstellen eingegangenen Anregungen und Bedenken geprüft und abgewägt. In der sich weiteren Beratung wurde festgelegt, dass auf der östlichen Parzelle des Änderungsbereiches nur maximal 2 Wohneinheiten errichtet werden dürfen. Die textlichen Festsetzungen für diesen Bereich sind auf den bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Laaber vom 28.10.2019 zugestimmten Bauantrag abzustimmen. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ergänzen, damit der Marktgemeinderat Laaber in seiner nächsten Sitzung den abschließenden Satzungsbeschluss fassen kann.

Bebauungsplan Ried
Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner Sitzung vom 18.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Wöhrmann, Hagelstadt, in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 2, 13a und 13b BauGB durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 15.01.2020 bis einschließlich 17.02.2020 statt.
In der Folge befasste sich das Gremium mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken. Im Rahmen der Abwägung beschloss man einige redaktionelle Änderungen. Zudem kam man überein, auf die ursprünglich zulässige Dachform Walmdach zu verzichten. Im nördlichen Bereich wird eine Ortsrandeingrünung auf öffentlichem Grund zusätzlich zwischen den beiden Parzellen 5 und 6 ein 5 m breiter Grünstreifen auf öffentlichem Grund eingeplant. Im Süden der Parzelle 10 wird ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, das das Niederschlagswasser der Straßenflächen bei einem 5-jährlichen Starkregenereignis aufnimmt und gedrosselt in den Seitengraben der Kieferstraße ableitet. Es soll als Alternative auch geprüft werden, ob die Ableitung nicht in östlicher Richtung zur Staatsstraße möglich wäre.
Den vorgenannten Abwägungsvorschlägen wurde einstimmig zugestimmt. Diese sind nun, soweit Änderungen veranlasst sind, in die Planunterlagen einzuarbeiten. Die überarbeiteten Planunterlagen sind dem Marktgemeinderat Laaber anschließend zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

Bebauungsplan Erweiterung Schernrieder Straße
Eine Variante für eine mögliche Bebauung wurde vorgestellt. Diese geht von einer Bebauung in zwei Abschnitten vor, die im westlichen Bereich an der Schernrieder Straße beginnt. Natürlich hat man noch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Ortsrandeingrünung zum Wanderweg in öffentlicher Hand wurde für sinnvoll erachtet, damit eine durchgezogene Durchgrünung und kein Flickwerk erfolgt. Der Vorsitzende wies aber auch darauf hin, dass viele öffentliche Flächen den Grundstückspreis verteuern, was für junge Familien durchaus ein Problem sei. Er wies auch darauf hin, dass zum prägenden Birnbaum im nordwestlichen Bereich ausreichend Abstand zur Bebauung bestehe. Flächen für Infrastruktur, wie z.B. Kindergartenerweiterungsfläche oder Flächen zum Aufenthalt und Begegnung sollten mit eingeplant werden. Der Vorsitzende betonte, man habe genug Zeit für die Planung und sollte diese langsam wachsen lassen.

Antrag der FDP zur Geschäftsordnung
Der Antrag der FDP zur Einrichtung einer „Bürgerfragestunde“ vor den Sitzungen des Marktgemeinderates wurde aufgrund der Beratungen in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.06.2020 ergänzte. Marktgemeinderat Scheuerer war der Ansicht, dass eine maximale Bürgerbeteiligung gut sei, hielt aber eine solche „Bürgersprechstunde“ im vierteljährlichen Turnus für ausreichend. In der Gemeinde Sinzing wird dies schon länger erfolgreich praktiziert.
Nach kurzer Beratung beschloss man, dass jeder anwesende, wahlberechtigte Bürger der Marktgemeinde Laaber vom Vorsitzenden (1. Bürgermeister) vor jeder öffentlichen Sitzung die Möglichkeit erhält, Fragen an den 1. Bürgermeister oder die Mitglieder des Marktgemeinderates zu stellen. Sollte sich eine anwesende Person dazu melden, wird eine Sprechzeit von 3 Minuten eingeräumt. Eine Diskussion mit dem Bürger ist  anschließend  nicht vorgesehen Um eine gute Organisation ermöglichen zu können, sollten sich die Redner 5 Stunden vor Beginn beim 1. Bürgermeister oder einem von ihm festgelegten Ansprechpartner telefonisch melden.
Die Bürger haben die Möglichkeit ihr Anliegen eine Woche zuvor in der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Laaber anzumelden. Bestandteil der Anmeldung sind Name und Termin der Sitzung des Marktgemeinderates, bei der der jeweilige Bürger vorsprechen möchte. Diese Anmeldung ist nicht verpflichtend, sondern geschieht auf freiwilliger Basis und erfolgt per Telefon, e-mail oder persönlich. Allerdings sichert eine rechtzeitige Anmeldung eine Anhörung. Die Anzahl der Redner wird auf fünf begrenzt; sollten sich mehr als fünf Bürger zu Wort melden wollen, erhalten Bürger, die sich im Vorfeld angemeldet haben die Redezeit. Hierbei gilt das „first come, first served-Prinzip“. Diejenigen Bürger, die in der jeweiligen Sitzung nicht mehr zu Wort kommen, bekommen automatisch Vorrang in der darauffolgenden Sitzung des Marktgemeinderates. Die Anhörungen beginnen um 19.00 Uhr vor der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates. Der Schriftführer wird die Belange der Bürger außerhalb der Niederschrift festhalten, wodurch sichergestellt ist, dass die Mitschrift im Nachgang einsehbar und öffentlich zugänglich ist.

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Die Rechtsaufsicht hat im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung 2020 des Marktes Laaber die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen für die Kreditaufnahmen in Höhe von 1.010.000,- € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einschließlich der Kreditermächtigung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 erteilt. Das Gremium nahm davon Kenntnis.

Eingabe an den Marktgemeinderat Laaber gemäß Art. 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern
Ein Bürger hatte sich an den Ersten Bürgermeister mit einer Eingabe gewandt, per Satzung ein Transparenzregister einzurichten.
In der genannten Mustersatzung wird die Einführung eines Transparenzregisters über ein digitales Transparenzportal gefordert. Der Stand der Mustersatzung ist vom Januar 2018. In der Eingabe ist Artikel 36 des Datenschutzgesetzes genannt. Es handelt sich dabei um den Artikel im Bayerischen Datenschutzgesetz vom 23.07.1993, der das Recht auf Auskunft regelte; dies Gesetz wurde allerdings durch das neue Bayerische Datenschutzgesetz vom 15.05.2018 ersetzt. Im neuen Bayerischen Datenschutzgesetz sind die Rechte im neuen Art. 39 (allgemeine Auskunftsrechte) geregelt.
Nach Rücksprache mit der Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Regensburg ist die Einführung und vor allem die Pflege des genannten Transparenzportales mit erheblichem zusätzlichem personellen Aufwand verbunden. Im Landkreis Regensburg hat nur die Gemeinde Sinzing seit dem Jahre 2010 eine sogenannte Informationsfreiheitssatzung, in der allerdings auch kein Transparenzportal vorgesehen ist.
Ohnehin werden auf der Homepage des Marktes Laaber, sowie bei auch bei deren aller weiteren Mitgliedsgemeinden (Deuerling und Brunn) die Satzungen und Verordnungen der Mitgliedsgemeinden, sowie der Schulverbände Laaber und Deuerling und der Verwaltungsgemeinschaft Laaber bereitgehaltenen. Einladungen zu den Sitzungen aller Gremien werden ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht. Bauleitpläne und Landschaftspläne sind ebenfalls, soweit digital vorhanden, auch bereits in laufenden Verfahren, auf der Homepage abrufbar.
Nach Auffassung der Verwaltung regelt Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes in ausreichendem Maße die gesetzliche Auskunftspflicht. Sollte dennoch der Erlass eines solchen Transparenzportales ins Auge gefasst werden, sollte eine gemeinsame VG-Lösung angestrebt werden, da auch die Bestellung eines Informationsfreiheitsbeauftragten erfolgen muss und deshalb personell, insbesondere wegen der laufenden Pflege, aufgestockt werden müsste.
Das Gremium nahm hiervon Kenntnis schloss sich der Auffassung der Verwaltung an.

Burgruine Laaber
Das Ergebnis der Begehung vom 29.06.2020 zu den Folgemessungen zu Setzungsbeobachtungen der Burganlage Laaber war den Mitgliedern des Gremiums mit der Ladung zu dieser Sitzung zugegangen. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Burganlage weitgehend im einwandfreien Zustand ist. Es wird jedoch zur Vermeidung von kostenträchtigen Folgeschäden zeitnah an den Wand- und Deckenflächen Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Eine Nachmessung sollte im Frühjahr 2021 erfolgen.

Corona-Zahlen im Landkreis Regensburg
Kürzlich wurden in der Mittelbayerischen Zeitung detaillierte Zahlen zu den Covid-19-Infektionen im Landkreis und der Stadt Regensburg bekanntgegeben. Von Seiten des Landratsamtes Regensburg wurden diese Zahlen vorab mitgeteilt. Nach dieser Aufstellung hatte man im Bereich des Marktes Laaber insgesamt 6 Fälle, in der Gemeinde Deuerling 7 Fälle und in der Gemeinde Brunn keinen Fall. In den letzten 14 Tagen wurden keinerlei Fälle gemeldet.

Seniorenbeirat
Die Seniorenbeauftragte Frau Nicole Rappl würde sich für den Seniorenbeirat aus jeder Fraktion des Marktgemeinderates Laaber einen Teilnehmer wünschen. Marktgemeinderätin Eibl, Kuttenberger und die Marktgemeinderäte Meier, Löffler und Vögerl erklärten sich bereit, hier mitzuwirken.

Glasfaserkabelverlegung
Die Laber Naab Infrastruktur GmbH wird entlang der Frühlingstraße ein Kabel zum Betrieb Schwarzmann verlegen.

Kommunale Verkehrsüberwachung
Am Sitzungstag fand eine Ortsbesichtigung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit im Marktbereich statt. Um ein Dauerparken von Wohnwägen auf der Mühlwiese zu verhindern bzw. die rechtliche Verfolgung zu ermöglichen, ist eine entsprechende Zusatzbeschilderung anzubringen. Es wurde aber auch empfohlen, für einheimische Wohnwagenbesitzer eine Ersatzfläche anzubieten. In Frage kommen könnte der untere Parkplatz beim Sportheim Laaber. Gleiches gilt für den Garagenparkplatzbereich in Waldetzenberg. Im Marktplatzbereich kam man überein, dass die Bereiche des absoluten Halteverbotes und des eingeschränkten Halteverbotes Burgweg kontrolliert werden sollen. Unabhängig davon sollten auch Geschwindigkeitsmessungen im gepflasterten Bereich der Beratzhausener Straße durchgeführt werden.

Anschließend stand der Vorsitzende noch für Fragen und Anregungen zur Verfügung.