Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 20.03.2017

Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 20.03.2017

Straßenbau Ried
Ausgiebig diskutiert wurde hier schon seit vielen Jahren die Planung der Dorferneuerungsmaßnahme. Ziel ist nunmehr, die sehr beschädigte Rieder Straße zu sanieren. Zu diesem Zweck wurden drei Schürfe erstellt, um den Zustand des Unterbodens zu erkunden. Auf Grundlage der sich daraus ergebenden Erkenntnisse hat Herr Dipl.Ing. (FH) Herr Wutz einen Sanierungsvorschlag erarbeitet, der eine möglichst kostengünstige, aber auch gute Lösung darstellen soll. Er wies auch darauf hin, dass ein Vollausbau eine Lebensdauer der Straße von ca. 35 Jahren bewirken würde, wohingegen eine reine Überteerung einen Winter standhalten würde. Ziel sei es gewesen einen tragbaren Mittelweg zu finden. Diesen Vorschlag erläuterte er detailliert in allen betroffenen Bereichen. Durch die Homogenisierung der unterschiedlichen Unterlagen durch Schottertragschicht und Asphaltschichten stellt dieser doch einen guten und wirtschaftlichen Kompromiss zwischen einem Vollausbau und einer rein kosmetischen Maßnahme, wie z. B. lediglich Überzug mit einer neuen Asphaltdecke, dar. Die Kostenschätzung für diese Baumaßnahme beläuft sich auf 145.000 € / brutto. Die Ausbaulänge beträgt 335 m. Der Marktgemeinderat Laaber beschloss die Planung voranzutreiben. Aufgrund der dann sich ergebenden Detailplanung wird abgeklärt, inwieweit diese Maßnahme umgesetzt werden kann.
Hochwasserschutz
Herrn Alfons Lerch, Abteilungsleiter Planung und Bau für unseren Bereich im Wasserwirtschaftsamt Regensburg, erläuterte anhand einer Präsentation den Aufbau des Hochwasserschutzes an der Schwarzen Laber. Der Bedarf an Hochwasserschutzmaßnahmen wurde durch sogenannte Basisstudien im Zuge eines einheitlichen Verfahrens für Bayern ermittelt. Kriterien hierbei war das Verhältnis des möglichen Schadens zu den Investitionskosten. Dementsprechend wurden die Bereiche in Prioritätsklassen von 1 (= höchste Priorität) bis Klasse 5 (= niedrigste Priorität) eingeteilt. Die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Freistaat Bayern erfolgt, wenn keine vordringlicheren Projekte vorliegen, ausreichend Haushaltsmittel und Personal vorhanden seien, die Bereitschaft der Kommunen zur Kostenbeteiligung 50 % an Bau- und Planungskosten bestehe und die Anlagen durch die Kommune anschließend unterhalten werden. Ausgehend vom Pegel Parsberg besteht für Laaber eine Vorwarnzeit von ca. 4 Stunden. Grundlage der Ermittlungen seien die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, die einen Schutz vor dem sogenannten „HQ 100“ erfordern. Umgesetzt bedeutet dies den Wasserstand des hundertjährigen Ereignisses plus Freibord 50 cm. Teilschutzmaßnahmen, wie z. B. die Errichtung nur eines Pumpwerkes, sind nicht möglich. Zur Frage eines möglichen Hochwasserrückhaltes oberhalb des Ortes oder einer Flutmulde ist zu sagen, dass das Tal hier sehr beengt ist und ein Rückhaltebecken sehr viel Platz erfordere. Zudem sorge der Aufstau für Drittbetroffenheiten, die nicht tolerierbar sind. Deshalb sei das Ziel der Hochwasserschutz vor Ort. Als Ergebnis der Basisstudie, ohne Berechnung der Kosten, wurde der Ort Laaber in drei Quartiere eingeteilt.
Quartier 1 stellt die sogenannte Augasse West dar, die in Prioritätsklasse 5 eingestuft ist und nach der Kostenschätzung bei 730.000 € liegt.
Quartier 2 liegt am südlichen Ufer im Zentrum von Laaber und ist in Prioritätsklasse 4, aller-dings eher in Richtung 5, eingestuft. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei 1.140.000 €.
Quartier 3 stellt das nördliche Ufer des Zentrums von Laaber bis zur Spitalmühle dar. Dieses ist klar in die Prioritätsklasse 4 eingestuft. Die Kostenschätzung liegt bei 3.680.000 €.
Für die weiteren Quartiere besteht kein öffentliches Interesse. Dies gilt ebenso für Triebwerke und Einzelobjekte wie Lindenhof, Papiermühle, Eisenhammer, Türklmühle, Schrammlhof und Münchsmühle, da die Baukosten in der Relation zum Schaden zu hoch seien. Hier komme nur der Eigenschutz in Frage. Derzeit bearbeitet das Wasserwirtschaftsamt viele Projekte aus den Prioritätsklassen 1 – 3. Künftig können Planungen der Klasse 4 aufgegriffen werden. Somit wäre in Laaber das Quartier 3, das nördliche Ufer, aussichtsreich für konkrete Hochwasserplanungen. Quartier 2, das sehr nahe der Prioritätsklasse 5 liege, und das Quar-tier 1,  Augasse, sind derzeit nicht realisierbar. Im Gegensatz zu reinen Teillösungen sind kleinere Abschnitte durchaus denkbar, wenn z. B. Hochwasserschutzmauern verkürzt werden. Die Kommune übernimmt Unterhalt und Wartung, die als unbare Leistungen vergütet werden. Im Weiteren wird angestrebt, die Retensionsräume zu erhalten, wobei die Fläche oberhalb von Quartier 1 als Rückstaufläche durch Bodenabtrag vorgesehen ist. Eine höhere Förderung wäre ggf. im Zusammenhang mit einer Städtebauförderungsförderungsmaßnahme. Hier liege die Eigenbeteiligung der Gemeinde derzeit wohl bei 25 – 30 %. Aktuelles Problem ist die Sturzflutgefahr auf Grund von Starkregenereignissen, wie im Jahr 2016. Diese sind bei Hochwasserschutzbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Wie Hochwasserschutzmauern ver-träglich ins Ortsbild eingebracht werden können, konnte man an Hand von Beispielen aus Roding und Cham sehen. In der sich anschließenden Diskussion unter Beteiligung aller Fraktionen im Gremium, war die Skepsis spürbar.
Mobile Elemente, die angeregt wurden, stellen auf Grund der kurzen Vorwarnzeiten ein Problem dar, da selbst eine tatkräftige und geübte Truppe diese nicht in so kurzer Zeit aufstellen kann. Laaber ist für eine rein mobile Lösung daher nicht geeignet. Außerdem ist zu beachten, dass für die Lagerung der mobilen Teile aus Aluminium und der empfindlichen Gummidichtungen eine zusätzliche Halle gebaut werden müsse und dadurch nochmals höhere Kosten entstehen. Für einen Hochwasserschutz allein durch Retentionsräume und Rückstaumöglichkeiten ist kein Platz, da gigantische Flächen erforderlich sind.
Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, zusammen mit der Städtebauförderung eine schonende Lösung anzustreben. Dass ein entsprechender Hochwasserschutz notwendig ist betonte er ausdrücklich unter Hinweis auf die im Marktplatz befindliche Tankstelle.
Für notwendig erachtete Bgm. Schmid mindestens einen Teilbereich des Quartiers 3 bis in etwa zum Anwesen Zeitler.
Der Vorschlag, die bestehenden Gebäude in den Hochwasserschutz als Mauern mit einzubauen, ist zwar durchaus möglich; jedoch seien die auf die Mauern wirkenden Wasserdrücke noch zu untersuchen. Auf die Befürchtung, dass durch den Bau von Hochwasserschutzmauern und der sich daraus ergebenden Verdrängung andere Bereiche geschädigt werden, erwiderte Herr Lerch, dass noch nie eine Anlage gebaut wurde, die Schäden bei Dritte verursacht. Hierzu müsse schon bei der Planung ein hydraulischer Nachweis geführt werden. Es müsse eine Planung vorgelegt werden durch die eine Drittschädigung ausgeschlossen ist.
Bgm. Schmid hielt es für unbedingt notwendig, den Hochwasserschutz kurzfristig in Angriff zu nehmen. Kurzfristig ist eine Planungszeit von 1-2 Jahren und ein Umsetzung der Planung danach in einem Zeitraum von 5 – 10 Jahren.
Der Marktgemeinderat Laaber beschloss allerdings anschließend mehrheitlich den Hochwasserschutz für das genannte Gebiet mittelfristig umzusetzen.

Bauanträge und –voranfragen
Dem Bauantrag wegen Errichtung eines Ersatzbaues für ein bestehendes freistehendes Wohngebäude in Reiserbügl und dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses im Baugebiet Laaber-Nordwest wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ebenso wurde dem Bauantrag wegen Auffüllung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Verbesserung der Bewirtschaftlichkeit sowie der Verbesserung der Bodenwertigkeit in Großetzenberg zugestimmt. Ein Bauantrag wegen Errichtung einer Stützmauer in Waldetzenberg war in der letzten Sitzung abgelehnt worden. Aufgrund einer Rückäußerung des Antragstellers stand der Antrag nochmals auf der Tagesordnung. Man war aber der Auffassung, dass eine Neuberatung erst wieder in Frage komme, wenn die künftige Bebauung auf dem Nachbargrundstück feststehe.

Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte in seinem Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung empfohlen, die Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung auf der Grundlage des neuen Musters des Bayerischen Gemeindetages anzupassen. Aus diesem Grund beschloss der Marktgemeinderat Laaber beide Satzungen neu, die in diesem Mitteilungsblatt bekanntgemacht und abgedruckt sind.

1. Änderung Bebauungsplan Bergstetten-West
Der Marktgemeinderat Laaber beschloss den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Bergstetten-West“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu ändern. Die Änderung betrifft eine Verschiebung der ökologischen Ausgleichsflächen.

Bebauungsplanänderung Schernrieder Straße
Weiterhin beschloss das Gremium den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Schernrieder Straße“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Aufgrund der Topographie werden bei den Bauparzellen 7 – 12 auch 3 Vollgeschosse als zulässig ausgewiesen, da sonst die Kellergeschosse angefüllt werden müssen. Weiterhin entstehen vier zusätzliche Bauparzellen.

Änderung Flächennutzungsplan Nittendorf
Gegen die geplante 6. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Bebauungsplanänderung Laaber Nordwest
Der Marktgemeinderat Laaber beschloss die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Laaber-Nordwest“ im Bereich der Parzellen 5 und 6 als Satzung.

 Öffentliche Telefonstelle Hademarweg 1
Diese Telefonstelle sollte abgebaut werden, da sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Auf Nachfrage erklärte die Telekom, dass die Umsätze mittlerweile nur bei ca. 20 € monatlich liegen. Dennoch wird die Telefonstelle auf unsere Bitte weiterbetrieben; allerdings wird sie zu einem Basistelefon umgebaut. Dies bedeutet, dass Telefonieren nur mehr mit Telefonkarte oder Kreditkarte möglich ist.

Fahrbahnteiler Bergstetten
Das Landratsamt Regensburg teilte mit, dass der vom Markt Laaber im August letzten Jahres beantragte Fahrbahnteiler im Bereich des westlichen Ortseingangs von Bergstetten derzeit nicht möglich ist. Dem steht ein Grundsatzbeschluss des Kreistages vom November 2010 entgegen, wonach zukünftige Fahrbahnteiler mit Mittelinsel nur in Verbindung mit einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer gebaut werden. Außerdem ist der vom Markt Laaber favorisierte Standort nach dem derzeitigen Ausbauzustand (beidseitig fehlende Gehwege) nicht dazu geeignet einen Fahrbahnteiler zu errichten. Weiterhin wäre ein Grunderwerb im Aufweitungsbereich mit einer Länge von ca. 80 – 100 m erforderlich. Die notwendige Erwerbsbreite würde im Bereich des Fahrbahnteilers ca. 4 m betragen.

 Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.