Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates Laaber vom 20.06.2022

Bericht Energienutzungsplan
Hier berichtete der Vorsitzende über das interne Papier zum digitalen Energienutzungsplan für den Landkreis Regensburg. Im Verfahren fand bereits der Abstimmungstermin mit den Kommunen statt. Interessant ist insbesondere der derzeitige Ist-Zustand im Markt Laaber, den der Vorsitzende ausführlich darstellte. Der Anteil an der Erdgasnutzung liegt im ländlichen Bereich im Gegensatz zum städtischen deutlich geringer. Der Anteil der Biomassenutzung (Holz) liegt mit ca. 27 % sehr hoch. Im Rahmen des digitalen Energieleitplanes wurde auch ein gebäudescharfes Wärmekataster erstellt, das zum Aufbau einer Nahwärmeverbundlösung genutzt werden kann. Sowohl für die Nutzung von Freiflächenphotovoltaikanlagen als auch für die Windkraft wurde eine Analyse durchgeführt. Allerdings sind für die Windkraft nur zwei Standorte (Högerlsee, Hohenschambacher Höhen) geeignet, die allerdings bei der Anwendung der 10 H-Regel nicht realisierbar sind.

Solarpark „Auf der Wäsch“
Der Vorsitzende begrüßte Frau Beatrice Schötz vom Planungsbüro Landschaftsarchitektur Land Schafft Raum, Mühldorf am Inn, die für die bauplanungsrechtliche Umsetzung verantwortlich ist. Frau Schötz erläuterte, dass sich der betroffene Bereich im vorbelasteten Gebiet innerhalb des 200 m-Bereiches zur Bahn und im Bereich von 600 m zur Autobahn befindet. Von den insgesamt 11,6 ha Fläche würden 7,3 ha als Sondergebiet ausgewiesen. Die restliche Fläche wäre für Grünflächen und ca 1,84 ha als ökologische Ausgleichsfläche vorgesehen. Die Erschließung erfolgt von Norden in Richtung Frauenberg. Es handelt sich um überwiegend Ackerflächen, die allerdings unterdurchschnittliche Ackerzahlen aufweisen. Die Bäume und Heckenstrukturen sollen erhalten bleiben und ein Biotopverbund geschaffen werden. Die Einfriedung der Anlage erfolgt durch eine zweireihige Hecke. Es handelt sich um einen Bebauungsplan auf Zeit bis zum Ende der möglichen Nutzung. Eine Rückbauverpflichtung wird im Rahmen des Erschließungs- und Durchführungsvertrages geregelt. Die Höhendifferenz liegt bei etwa 20 m. Das Plangebiet befindet sich am Rand des FFH- und Vogelschutzgebietes, weshalb eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die erforderliche Artenschutzkartierung wird noch im Juli vorliegen. Gegebenenfalls werden sogenannte CEF-Maßnahmen erforderlich, d.h. Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (continuous ecological functionality). Sie werden im Bereich des Artenschutzes als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verstanden. Es handelt sich dabei um eine Agriphotovoltaikanlage mit Modulen von maximal 3,50 Höhe. Das bedeutet, dass eine Weidenutzung oder eine landwirtschaftliche Nutzung zwischen den Modulen mit niederem Bewuchs möglich ist (Kartoffeln, Salat). Es wird auch geprüft, ob vor Ort ein Speicher errichtet wird, der der Aufnahme von Leistungsspitzen dient. Nebengebäude werden mit einer maximalen Höhe von 4 m zugelassen. Die Zäune sind für Kleintiere unten 15 cm frei. Anschließend begrüßte der Vorsitzende die beiden Vertreter des Betreibers Energiekontor AG Frau Cornelia Ernst und Herrn Christian Schäble. Die finale Netzanfrage erfolgt erst, wenn die Maximalleistung bekannt ist. Es werde dann auch geprüft, inwieweit ein Synergieeffekt mit der weiteren geplanten Anlage der Ostwind in Pettenhof möglich ist. Ein Anschluss der Kläranlage Laaber an die PV-Anlage wäre grundsätzlich möglich und gewollt, kann aber auch erst final festgelegt werden. Durch die größeren Modulabstände hat die Agriphotovoltaikanlage eine etwas geringere Ausbeute an Energie, hat aber günstigere Werte bei der Biotopwertliste. Die Beurteilung der Fernwirkung könnte evtl. zu positiv dargestellt sein, allerdings ist dies dann Bestandteil der Bewertung im Verfahren. Im günstigsten Fall wäre eine Realisierung der Anlage in 1 ½  bis 2 Jahren möglich, da das Material auch erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes bestellt würde. Es ist auch angedacht, mit der BERR GmbH die entsprechende Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Auf die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen angesprochen, erklärte Herr Schäble, dass es aufgrund steuerlicher Gesetzesänderungen bei der Gewerbesteuer, inzwischen so geregelt sei, dass bei Anlagen, deren Träger keinen Sitz in der entsprechenden Gemeinde haben, die Verteilung der Gewerbesteuer bei 90:10 zugunsten der Gemeinde liegt, auf deren Gebiet die Anlage steht. Zum Brandschutz und der dafür geeigneten Brandmittel erklärte Herr Schäble, dass in der Regel bei einem Brand, der allerdings in den letzten Jahren nicht vorkam, ein gezieltes Abbrennen erfolgt. Anschließend beschloss das Gremium, die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

BKPV-Teilbericht Bauwesen
Im Zuge der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2016-2021 wurden zum Ablauf und der Dokumentation der Auftragsvergaben Hinweise und Anregungen gegeben, die künftig von der Verwaltung beachtet werden. Das Gremium stimmte der Erledigung dieser Punkte einstimmig zu.

Ortsabrundung Talweg „Im Gstockert“
Für den Bereich, an dem der Markt Laaber den neuen Kindergarten/-krippe am Talweg geplant hätte, empfiehlt das Landratsamt Regensburg eine Ortsabrundungssatzung, jetzt Einbeziehungssatzung, um eine Genehmigung zu ermöglichen. An dieser Stelle wurde bereits eine Bauvoranfrage für das Feuerwehrgerätehaus genehmigt, wobei dieses Gebäude mit Sicherheit weit prägender gewesen wäre. Zudem hat die Verwaltung im Rathaus rechtliche Bedenken, ob die baurechtlichen Instrumente der Einbeziehungssatzung hier anwendbar wären. Der Vorsitzende teilte mit, dass er hier noch das Gespräch mit dem Landratsamt suchen wird. Das Gremium war sich nach kurzer Diskussion einig, dass man diese Gespräche vor weiteren Schritten abwarten sollte.

Ortsabrundung Polzhausen
Im Bereich südlich der Kreisstraße R 13 im Ortsteil Polzhausen wird eine Ortsabrundung angestrebt, um für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses und ein Bürogebäude mit Betriebswohnungen Baurecht zu schaffen. Man war sich einig, dass grundsätzlich mit einer solchen Ausweisung Einverständnis besteht.

Ortsabrundungssatzung Weißenkirchen
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 31.03.2022 hatte man der Bauvoranfrage in Weißenkirchen, Leonhardstraße 26, zugestimmt. Das Landratsamt Regensburg wird der Bauvoranfrage allerdings nicht zustimmen, es sei denn, der Markt Laaber wird auch hier eine Einbeziehungssatzung erlassen.

Betriebskostenabrechnung 2020 Kindergarten St. Markus Waldetzenberg
Der Marktgemeinderat Laaber stimmt der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2020 des Kindergartens St. Markus, Waldetzenberg zu. Es ergibt sich ein Überschuss i.H.v. 16.124,37 €, wovon auf den Markt Laaber und die Gemeinde Deuerling 80 % (12.899,50 €) entfallen. Gemäß den jährlichen Aufteilungen nach Kinderzahlen beträgt der Anteil des Marktes Laaber am Überschuss 10.237,70 €. Aus dem Vorjahr besteht noch ein Guthaben i.H.v. 31.502,49 €. Somit sind in das neue Jahr 41.740,19 € vorzutragen und werden mit einem evtl. Defizit verrechnet.

2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Klostergründen“ in Pielenhofen
Gegen die 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „An den Klostergründen“ in Pielenhofen, der Gemeinde Pielenhofen wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Radwegebau Waldetzenberg
Der federführend vom Markt Nittendorf gestellte Förderantrag für das Sonderprogramm Radwegebau wurde abgelehnt. Man wird nunmehr einen Antrag über GVFG stellen, der leider nur eine Förderung von 50 % in Aussicht stellt.

Tierheim Pettendorf
Hinsichtlich einer Kostenbeteiligung am Tierheim Pettendorf haben sich im Rahmen des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages die Bürgermeister im Landkreis intensiv beraten. Der vorliegende Vorschlag beinhaltet eine Unterstützung des Tierheimes mit einem Pauschalbetrag von jährlich 1.000 € für Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern und 500 € jährlich für Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern. Zusätzlich würden für tatsächliche Fälle je Kommune ein Tagessatz von 15 €/Tag/Hund und 10 €/Tag/Katze für maximal 14 Tage übernommen. Vor Einleitung kostspieliger tierärztlicher Maßnahmen müssten die jeweiligen Kommunen unterrichtet werden. Mit dieser Vorgabe würde man in die Verhandlungen gehen. Dem stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu.

Streuobstkartierung im Landkreis Regensburg
Die Aufzeichnung der Streuobst-Bestände im westlichen Landkreis ("Juradistl-Gebiet") können im Internet auf der Homepage des Landkreises Regensburg eingesehen werden.

Anschließend beantwortete 1. Bürgermeister Schmid die Fragen der Mitglieder des Gremiums.