Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.07.2022

Umsetzung der Gigabit-Richtlinie der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Richtlinie
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 12. Juli 2021 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie –KofGibitR) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands soll nicht für jede Kommune der LNI einzeln einen Förderantrag gestellt werden, sondern es ist beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen sog. Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) zu stellen. Der verbleibende Anteil der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss die Kommune in Form eines Eigenanteils selber tragen.
Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Kommune von Bau- und Materialkosten in Höhe von 1.200.000 EUR auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die beigefügte Schätzung der vorläufigen Kosten soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert.

Konkret gliedert sich die Finanzierung wie folgt: 


Damit beträgt der seitens des Marktes Laaber zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 480.000 EUR.

Haushalt 2022
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 war den Mitgliedern des Gremiums als Tischvorlage übergeben worden. Die Beschlussfassung hierüber soll in der Sitzung des Marktgemeinderates im September 2022 erfolgen.
Der Vorsitzende ging auf wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes ein. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 10.467.000 Euro, der Vermögenshaushalt mit 11.046.500 Euro. Die Verbindlichkeiten steigen voraussichtlich leicht von 4.388.248 auf 4.786.500 Euro. Im Weiteren erläuterte er noch den Investitionsplan. In den nächsten Jahren kommt ein enormer Investitionsaufwand auf den Markt Laaber zu.

Bauantrag wegen Errichtung eines Balkons zu einem Pub auf Gemeindegrund in Laaber Am Turm/Regensburger Straße
Der Bauantrag war vom Bau- und Umweltausschuss an den Marktgemeinderat verwiesen worden. In der Stellungnahme des Kreisheimatpflegers wird darauf hingewiesen, dass es für das Ortsbild eindeutig besser sei, wenn auf diesen Balkon verzichtet werde. Aus denkmalrechtlicher Sicht könnte er aber auch nicht verhindert werden. Inwiefern aus baurechtlicher Sicht Gründe gegen diesen Bau bestehen könnten, kann nicht beurteilt werden. In der sich anschließenden Diskussion unter Beteiligung des gesamten Gremiums wurde das Für und Wider ausführlich beraten. So bestand durchwegs Verständnis für die Intension des Bauherrn, die bestehende Gastronomie attraktiver und wirtschaftlicher zu gestalten. Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass diese zentrale Lage ein hochsensibler Bereich ist, der eine gut überlegte Planung verlange. Einstimmig wurde beschlossen, eine Stellungnahme der Planer des ISEK hierzu einzuholen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Laaber
Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 den Planentwurf in der Fassung vom 17.05.2021 gebilligt und beschlossen, ihn öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 06.08.2021 bis einschließlich 06.09.2021 statt. Das Planungsbüro hat zu den eingegangenen Anregungen Stellung genommen, die in der Folge einzeln behandelt wurden. Aufgrund der negativen Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz musste der westlich des Ortes jenseits der Dorfstraße liegende Teil aus dem Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes herausgenommen werden. Der so geänderte Flächennutzungsplanentwurf muss nun nochmals öffentlich ausgelegt werden.

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für den Markt Laaber (ISEK) wurde vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen Aussagen zu Leitbildern, Zielen und Maßnahmen werden vom Marktgemeinderat als Grundlage für die künftige Entwicklung des Marktes Laaber mitgetragen. Der Marktgemeinderat beschließt das ISEK als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für sachgerechte qualitative planerische Entscheidungen sowie als Abwägungsgrundlage für Fachplanungen und Entwicklungskonzepte. Einzelprojekte sind nicht Bestandteil dieses Beschlusses.

Grundstückspreis Baugebiet Schernrieder Straße - Erweiterung
In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde der Kaufpreis für die Grundstücke im Baugebiet „Erweiterung Schernrieder Straße“ auf 149,50 € je qm festgelegt. Die ersten 15 Bauwilligen, die alle aus dem Markt Laaber stammen, haben schon erklärt, das Angebot anzunehmen.

Energieagentur
Man hat sich dazu entschieden, auf allen kommunalen Dächern Photovoltaik anzubringen, um den Eigenverbrauch zu senken. Ab Mitte August wird das Ergebnis der Energieagentur vorliegen. Weiterhin ist vorgesehen, für die Schulen ein Fernwärmenetz aufzubauen.

Parkplatz Mühlwiese
Für die Mühlwiese wird ein kleines Konzept aufgestellt, um mehr Parkraum zu schaffen und auch den Freizeitwert zu steigern.

Verkehrsrechtliche Anordnung und Widmung Jakobstraße/Am Chor
Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes Schernrieder Straße wurde von Anliegern beider Seiten Wert darauf gelegt, dass kein zusätzlicher Verkehr entsteht. Die getroffenen Maßnahmen waren jedoch offensichtlich nicht rechtssicher. Daher ist eine neue Widmung erforderlich. Die Verbindung zum Baugebiet sollte nur für Notsituationen gewährleistet sein. Ausgelöst durch eine Verkehrsschau der Polizei, erhielten wir eine negative Stellungnahme der Straßenverkehrs-behörde des Landratsamtes Regensburg. Diese ist aus unserer Sicht des Marktes nicht ganz verständlich, da ähnliche Situationen in der Sudetenstraße und in der Frauenberger Straße vorliegen, die unzweifelhaft zulässig sind. Inzwischen wurden neue reflektierende Pfosten und eine Sackgassenbeschilderung angebracht. Von Seiten des Gremiums wurde betont, dass dieses auch Thema des damaligen Ratsbegehrens war. Es wurde deshalb beschlossen, die Widmung der Jakobstraße um 40 m zu verlängern.

Bebauungsplan Edlhausen – 3. Änderung
Der Marktgemeinderat Laaber beschließt die 3. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Edlhausen West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 11.07.2022 ausgearbeitet durch die Kehrer Technik GmbH, Regensburg. Nunmehr wird die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Städtebauförderung
Die Regierung der Oberpfalz hat mitgeteilt, dass für das Jahr 2022 Landesmittel in Höhe von 420.000 Euro bei förderfähigen Kosten in Höhe von 700.000 Euro eingeplant sind.

Schließung der Sparkassenfiliale in Laaber
Die Sparkasse Regensburg hat mitgeteilt, die Filiale in Laaber zu schließen. Dies ist nicht verständlich, da die Zweigstelle Laaber von den zu schließenden Zweigstellen die größte sei. Zudem sollten auch die politischen Vertreter in Person der Landrätin, nochmals eindringlich auf die über ein sonstiges Kreditinstitut hinausgehenden Aufgaben hingewiesen werden. Man kam überein, eine entsprechende Resolution zu verfassen.