Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.02.2018

Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015, Entlastung
Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Erster Bürgermeister Schmid dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Klaus Meier das Wort. Dieser verlas seinen Bericht. Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 spricht der Marktgemeinderat Laaber die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft aus.

Bebauungsplan „Großetzenberg West“
Der Marktgemeinderat Laaber hatte in seiner Sitzung vom 18.12.2017 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Der vom Ingenieurbüro Wöhrmann, Hagelstadt, ausgearbeitete Vorentwurf lag nunmehr zur Beratung vor. Nach kurzer Diskussion über eine mögliche Erweiterung und dadurch bedingte Umplanung der Verkehrsflächen billigte man den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und beschloss ihn öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden durchzuführen.

Bauleitplanung Nittendorf
Der Marktgemeinderat Laaber erhob gegen die Bebauungsplanentwürfe „Bernstein V – 5. Änderung“ und „Thumhausen Süd“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Nittendorf keine Einwände, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Kinderversorgung
Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen U3 liegt beim Markt Laaber bei 51,85 %, landkreisweit liegt man bei 32,56 %. Die Kindergartenversorgung liegt in Laaber bei 84,77 %. Die Situation wird im nächsten Jahr sogar noch besser und bis zum Jahr 2020 liegt die Prognose bei 99 %. Derzeit befinden sich auch Kindergartenkinder aus Brunn in Laaberer Kindergärten; dies wird sich aber nächstes Jahr lösen, da die Gemeinde Brunn beabsichtigt, selbst einen Kindergarten zu bauen. In Laaber selbst wäre im Kindergarten St. Josef eine einfache Erweiterung einer Gruppe mit 24 Kindern möglich. Bei einem Neubau käme auch eine Anregung aus Waldetzenberg zum Tragen, einen Waldkindergarten einzurichten. Hierfür sollte man eine Interessenabfrage starten. Auch von Seiten der Kindergartenleitung wird dieses Vorhaben unterstützt. Hinsichtlich der Gebührenentwicklung im Landkreisweitem Vergleich kann gesagt werden, dass man sowohl im Krippen-, als auch im Hortbereich im unteren Bereich liegt.

125-jähriges Gründungsfest der FF Bergstetten
Der Marktgemeinderat Laaber beschloss den Tag der Behörden und Betriebe zum 125-jährigen Gründungsfest der FF Bergstetten am 22.06.2019 durchzuführen.

Investitionen für FF Schaggenhofen
Um dem veränderten Stand der Technik Rechnung tragen zu können, möchte die FF Schaggenhofen das bereits seit 1996 im Einsatz stehende TSF durch ein TSF-W ersetzen. Dies neue Fahrzeug macht auch erforderlich, dass 12 Atemschutzgeräteträger gestellt werden, was derzeit noch nicht der Fall ist, aber als realistisches Ziel gesehen wird. Hierbei ist zu bedenken, dass bei einer Neuanschaffung des Feuerwehrautos auch der bisherige Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus nicht mehr den nötigen Anforderungen entspricht. In Konsequenz dürfte dies dazu führen, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus zumindest vergrößert werden muss. Der Markt Laaber wird die Freiwillige Feuerwehr Schaggenhofen bei notwendigen Investitionen unterstützen. Diese Absichtserklärung erfolgt unter Maßgabe des Gedankens, wie die Freiwillige Feuerwehr Laaber künftig aufgestellt wird. Die entsprechenden Vorgaben müssen erfüllt sein.

Radweg an Kreisstraße bei Hinterzhof
Im Rahmen eines Termins mit dem Landratsamt Regensburg wurde festgestellt, dass im Bereich des Ortes an der Kreisstraße R 13 ein Geh- und Radwegbau nicht möglich ist, da insbesondere wegen der Pumpstation bei der Einmündung des Ockerweges in die Kreisstraße und trotz eines möglichen Grunderwerbs vom anliegenden Grundstücksnachbarn eine Realisierung nicht möglich wird. Ein Radweg benötigt einen Abstand zur Fahrbahn von 1,50 Meter, der nicht darstellbar ist. Als Alternative käme ein Gehweg in Betracht, der auf jeden Fall eine Verbesserung für Hinterzhof darstellen würde und so zur erheblichen Steigerung der Sicherheit beitragen würde. Insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Bushaltestelle und dem Pendlerparkplatz wurde dies allgemein befürwortet.

Genehmigung von Feuerwerken
Es lagen mehrere Beschwerden aus Waldetzenberg wegen ungenehmigter Feuerwerke außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeiten. Unabhängig von der Lärmbelästigung für Tiere (Hunde, Wild) und der entstehenden Feinstaubbelastung sind solche Feuerwerke nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Verwaltungsgemeinschaft Laaber zulässig. In der sich anschließenden Diskussion konnte man sich nicht einigen, ob diese Feuerwerke außerhalb der Sylvester-Zeit generell verboten oder teilweise genehmigt werden sollten. Die Verwaltung wird beauftragt sich bei den anderen Landkreisgemeinden zu erkundigen, wie dort verfahren wird.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.