Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.10.2021

Vorstellung hydraulische Berechnung Marktplatz
Zu diesem Tagesordnungspunkt referierte Herr Michael Kuchenreuter vom Planungsbüro EBB GmbH. Im Rahmen einer Präsentation erläuterte dieser das Ergebnis der hydraulischen Berechnung des Sanierungsbedarfes für den Marktplatz. Durch Starkregenereignisse kommt es insbesondere im Bereich des Marktplatzes zu Überlastungen des bestehenden Mischwasserkanalnetzes und damit verbunden zu einem massiven Austritt von Abwasser aus dem Kanal an die Oberfläche. Am östlichen Ortsrand besteht ein Regenüberlaufbecken zur Sammlung des anfallenden Schmutz- und Regenwassers mit anschließender Weiterleitung mit einem Pumpwerk an die Kläranlage Laaber. Bei größerem Niederschlag läuft das mit Regenwasser verdünnte Schmutzwasser über einen Überfall in den Stauraum des Beckens, der als Puffer dient. Wenn auch dieser nicht ausreicht, kann das inzwischen stark verdünnte Abwasser in die Schwarze Laber ablaufen. Im Rahmen der Untersuchungen wurde das betroffene Einzugsgebiet ermittelt, sowie der daraus resultierende Schmutzwasseranfall sowie die Niederschlagsdaten. Bei dem zugrunde gelegten 5-jährlichen Regenereignisses kommt es an zwei Stellen zu einem Überstau aus dem Mischwasserkanal an die Oberfläche. Zum einen, wie erwartet, am Schacht am Marktplatz. Sobald sich der Wasserstand im Kanal wieder senkt, kann in der Regel das übergestaute Abwasser zum Teil wieder über die Öffnungen der Schachtabdeckungen bzw. die Straßenabläufe dem Kanal zulaufen. Beim Überstau im Falle eines 5-jährlichen Regenereignisses fließt das Abwasser allerdings in die nahegelegenen Häuser und deren Keller. Zum anderen kommt es in der Beratzhausener Straße auf Höhe der Hausnummer 10 a zu einem Überstau beim 5-jährlichen Regen. Auch hier kann das ausgetretene Abwasser teilweise wieder über die Schachtabdeckung bzw. die Straßenabläufe dem Mischwasserkanal zulaufen, sobald der Wasserstand im Kanal unter die Rückstauebene fällt. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Fall eines Überstaus der Großteil des Abwassers wegen des deutlichen Gefälles über die Wiese Richtung Schwarze Laber, abfließt. In der Folge wurden 3 Varianten zur hydraulischen Sanierung untersucht. In Variante 1 wurde ein Regenrückhaltebecken im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit der Frauenberger Straße untersucht. Dieses wurde mit einem Volumen von ca. 320 m³ angenommen und sammelt das anfallende Abwasser aus dem nördlichen Wohngebiet am Kronbügl. Das Abwasser würde dann gedrosselt ins Kanalnetz weitergegeben. In Variante 2 würde eine Leitung vom Schacht bei der Beratzhausener Straße durch den Festplatz Mühlwiese direkt zur Schwarzen Laber gelegt. Bei einem zweijährlichen Regenereignis kommt es zwar zu keinem Überstau am Marktplatz mehr, jedoch gibt es einen Durchfluss von ca. 100 m³ die ungereinigt in die Schwarze Laber geleitet werden. Dadurch würde eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei einem 5-jährlichen Regenereignis würde es trotzdem zu einem Überstau mit knapp 130 m³ am Marktplatz kommen, 400 m³ würden über die Leitung am Festplatz abgeleitet. Bei Variante 3 würde eine Leitung vom Hauptkanal unter der Regensburger Straße durch die Gasse bei Brauereigasthof Plank bis zum Nebenarm der Schwarzen Laber geführt. Beim 5-jährlichen Regen würden ca. 180 m³ Abwasser durch diese Leitung abgeleitet. Trotz der erschwerten Bedingungen während der Bauphase aufgrund der geringen Breite der Gasse, wäre die Variante 3 die effektivste und wirtschaftlichste Variante.
In der weiteren Folge wäre eine Vermessung durchzuführen, eine Baugrunduntersuchung zu beauftragen und eine Entwurfsplanung zu erstellen. Die Kosten dieser Variante würden mit Überlauf ohne Pumpwerk auf ca. 280.000 Euro zuzüglich Planungs- und Gutachterkosten geschätzt. Auf Frage aus dem Gremium, welche Kosten bei gleichzeitiger Durchführung der Variante 2 (Leitung Beratzhausener Straße) anfallen würden, sei vorsichtig geschätzt mit den doppelten Kosten zu rechnen, wobei auf jeden Fall ein Wasserrechtsverfahren erforderlich wird.

Aufstellungsbeschluss „Solarpark Laaber – Auf der Wäsch“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Martin Ossowski von der Firma Energiekontor AG. Bereits in der Sitzung vom 12.07.2021 hatte Herr Ossowski das geplante Projekt vorgestellt. Inzwischen sind noch drei neue Grundstücke hinzugekommen und man steht noch in Verhandlungen mit weiteren Grundstückseigentümern. Gesichert seien inzwischen 8 ha, man geht von einer Leistung von 8 – 9 Megawatt aus. Mit BERR wurde hinsichtlich Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten auch schon gesprochen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen würden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Markt Laaber festgelegt. Sofern das Gremium dem positiv gegenüberstehe, könne man voraussichtlich Anfang Januar bzw. Februar 2022 im Verfahren vorangehen. Auf verschiedene Fragen aus dem Gremium erwiderte Herr Ossowski, dass noch nichts endgültig festgelegt sei und selbstverständlich der Markt Laaber "Herr des Verfahrens" bleibe. So könne die einzelne Fläche im westlichen Bereich auch Ausgleichsfläche werden. Es wurde auch angeregt, die betreffenden Flächen im Rahmen einer Bauausschusssitzung zu besichtigen. Dort könne man sich auch über die Fernwirkung ein Bild machen. Nach weiterer Diskussion beschloss man bei einer Gegenstimme die vorgetragene Planung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im genannten Bereich zu befürworten und weiterzuentwickeln.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Markt Laaber“
Mit Änderung des Baugesetzbuches vom 01.01.2007 wurde die Verpflichtung eingeführt, beim Beschluss über eine Sanierungssatzung auch eine Befristung für deren Geltungsdauer festzulegen.
In der Sanierungssatzung des Marktes Laaber für den Ortskern Laaber ist keine Befristung festgelegt.
Das laufende ISEK-Verfahren wird voraussichtlich bis Jahresende fertiggestellt werden können und damit auch ein neu abgegrenztes Fördergebiet ermittelt sein. Es könnte allerdings sein, dass die Abstimmung mit der Regierung und die Neufassung einer Satzung bis zum Beschluss etwas länger dauern und nicht bis 31.12.2021 abgeschlossen sind. Deshalb beschloss man einstimmig die bestehende Satzung für ein Jahr zu verlängern. In diesem Zeitraum müsste die Neufassung der Sanierungssatzung möglich sein.

Blühpakt Bayern
Am Sitzungstag besichtigten der Vorsitzende, Herr Sedlmeier vom Landschaftspflegeverband und Herr Herrmann die für eine geplante Anmeldung zum Blühpakt Bayern vorgesehenen Flächen rechts und links der GVS Laaber-Schernried unterhalb des neuen Baugebietes Schernrieder Straße. Herr Sedlmeier empfahl für die Fläche unterhalb des Baugebietes (bei den Becken), diese zweimal jährlich zu mähen und die Mahd zu beseitigen. Ansonsten würde er an der Fläche nichts verändern.
Bei der Fläche auf der linken Seite der Straße nach Schernried empfahl er die Anlegung von sogenannten „Impfsaaten“, also Sähstreifen in einer Breite von ca. 1 – 2 m. Durch diese Impfstreifen würde sich eine natürliche Verbreitung der Samen ergeben. In westlicher Richtung würde er mit einem Streifen, in der weiteren Folge mit 2-3 Streifen arbeiten. Auch hier sollte zweimal jährlich gemäht und die Mahd abgefahren werden.
Entlang der GVS unterhalb des Baugebietes wurde die Pflanzung von Bäumen (Feldahorn) in der Böschung empfohlen.
Im weiteren Verlauf besichtigte man den Bereich Augasse. Die dortige Wiese sei sehr „fett“, was auch an den vorhandenen Pflanzen zu erkennen war, die in sehr feuchtem Boden gedeihen. Hier sollte nichts angepflanzt, sondern nur zweimal jährlich gemäht werden, wobei auch hier wieder die Mahd abgefahren werden soll. Mit dieser Vorgehensweise habe man in Beratzhausen auf den Laberwiesen auch sehr gute Ergebnisse erzielt.
Im geplanten Spielbereich sollten einzelne Bäume angepflanzt werden, die Schatten spenden können. Hier käme insbesondere eine Linde in Frage, im Besonderen die Gattung Greenspice, die sehr großkronig sei. Ansonsten sollte der Bereich offenbleiben. In der Ufernähe sollte der bestehende Bewuchs belassen bleiben. Wichtig seien die Wiesenstreifen im Uferbereich.
Der Landschaftspflegeverband könnte ggf. unterstützen, auch hinsichtlich geeigneter Pflegefirmen im schwierigen Bereich, die Spezialmaschinen und –geräte haben.

Förderung Trinkbrunnen
Derzeit gibt es ein Sonderförderprogramm Kommunale Trinkbrunnen. Die maximale Förderung beträgt 15.000 Euro je Brunnen. Das Gremium war sich einig, für einen Neubau beim kleinen Marktplatz eine entsprechende Förderung zu beantragen.

eCarsharing
Die KERL eG schlägt vor, jeder/m Gemeindebürger/in zum 18. Geburtstag einen Gutschein über 20 Euro für das eCarsharing zu schenken. Dieser könnte bei der erforderlichen Erstanmeldung eingelöst werden. Das Gremium stimmte diesem Vorschlag zu.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.