Verunreinigung der Bürgersteige und Gemeindegrund durch Hunde

01. Januar 2016: Bei der Verwaltungsgemeinschaft Laaber gehen immer wieder Beschwerden von Mitbürgern ein, die sich über die Verunreinigung der Bürgersteige sowie Gemeinde- und Privatgrund durch Hunde beklagen.

Manche Hundebesitzer lassen es sogar zu, daß ihre Tiere ihr „Geschäft“ in privaten Vorgärten verrichten. Diese Beschwerden sind in der Regel begründet. Nach Art. 16 Bayer. Straßen- und Wegegesetz in Verbindung mit § 32 Straßenverkehrsordnung hat derjenige, der eine Straße über das übliche Maß verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Dies trifft auch auf Verunreinigungen durch mitgeführte Tiere (z.B. Hunde) zu. Wir bitten deshalb erneut alle Hundebesitzer, darauf zu achten, dass ihre Hunde die Bürgersteige und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere die Kinderspielplätze und Sportplätze, nicht verunreinigen. Sollte dies dennoch einmal geschehen, so muss erwartet werden, dass der Hundebesitzer die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners unverzüglich entfernt.

Hundekot ist nicht nur unangenehm unter den Schuhsohlen, sondern hat Erreger, die bis zu zwei Jahre im Boden überleben. Somit besteht die Gefahr, dass diese in die Nahrungsmittelkette gelangen. Sei es über das Gras, das die Kühe fressen bzw. über Acker- und Gartenboden und über Pflanzen. Am gefährlichsten ist natürlich der direkte Kontakt, d.h.: Kinder auf den Spielplätzen und Grünanlagen sind besonders betroffen.

Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Verunreinigungen um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit Bußgeld geahndet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Laaber

gez.: Schmid
Gemeinschaftsvorsitzender