Sperrmüll-Anlieferungsschein

Sperrmüll sind nur brennbare bewegliche Sachen, die üblicherweise in Haushalten vorkommen und nur wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Mülltonne passen.

Sperrmüll darf nicht größer als 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m sein. Größere Teile müssen zerkleinert werden, da sie ansonsten Probleme bei der Annahme an der Müllumladestation oder beim Sperrmüllfahrzeug verursachen.

Was alles zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie auf dem nachstehenden Formular "Sperrmüllanlieferschein".