Bürgersprechzeit vor Sitzungen des Marktgemeinderates Laaber

Der Marktgemeinderat Laaber hat in seiner letzten Sitzung vom 13.07.2020 beschlossen, künftig wahlberechtigten Bürgern der Marktgemeinde Laaber bei öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates, nicht der Ausschüsse, vor Eintritt in die Tagesordnung die Möglichkeit zu geben, Fragen an den Ersten Bürgermeister zu stellen.

Um eine gute Organisation zu gewährleisten, wird eine Sprechzeit von 3 Minuten für maximal fünf anwesende Personen eingeräumt.

Der Erste Bürgermeister kann dazu entweder unmittelbar oder in der darauffolgenden öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Stellung nehmen. Eine Diskussion findet nicht statt.

Die Bürger haben die Möglichkeit ihr Anliegen eine Woche zuvor in der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Laaber im Vorzimmer des Ersten Bürgermeisters anzumelden. Bestandteil der Anmeldung sind Name und Termin der Sitzung des Marktgemeinderates, bei der der jeweilige Bürger vorsprechen möchte. Diese Anmeldung ist nicht verpflichtend, sondern geschieht auf freiwilliger Basis und erfolgt per Telefon, E-Mail oder persönlich. Allerdings sichert eine rechtzeitige Anmeldung eine Anhörung. Die Anzahl der Redner ist auf fünf begrenzt; sollten sich mehr als fünf Bürger zu Wort melden wollen, erhalten Bürger, die sich im Vorfeld angemeldet haben die Redezeit. Hierbei gilt das „first come, first served-Prinzip“. Diejenigen Bürger, die in der jeweiligen Sitzung nicht mehr zu Wort kommen, bekommen automatisch Vorrang in der darauffolgenden Sitzung des Marktgemeinderates. Die Anhörung beginnt in der Regel um 19.00 Uhr vor der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates. Der Schriftführer wird die Belange der Bürger außerhalb der Niederschrift festhalten, wodurch sichergestellt ist, dass die Mitschrift im Nachgang einsehbar und öffentlich zugänglich ist.

Anmeldungen bitte an Frau Feuerer (Kontaktdaten siehe unten) oder persönlich!

Name Telefon Telefax Zimmer
Feuerer, Edeltraud
Ansprechpartnerin
09498/94 01-10 09498/94 01-99 2.1