Auszug aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.12.2020

Straßenbau „Am Kronbügl“ – Bericht
Ing. Franz Wutz stellte die Vorentwurfsplanung zum Ausbau der Ortsstraße "Am Kronbügl" vor. Konkret wurde auf die Bodenverhältnisse vor Ort eingegangen. Hierbei wurde das Fachbüro für Angewandte Geologie Dr. Holzhauser, Bad Abbach beauftragt um fünf Bodenschürfe durchzuführen. Das Ergebnis der Bodenschürfe lag nun vor. Die Schürfe 1 – 3 ergaben, dass beginnend von großem Fels, bergaufwärts der Boden immer lockerer wird. Die Schürfe 4 und 5 ergaben sehr unterschiedliche Bodenverhältnisse. Eine Ausschreibung insbesondere eine Kostenschätzung für diesen Bereich sei hier sehr schwierig. Ing. Franz Wutz sowie Herr Dr. Holzhauser schlugen vor, aufgrund dieser Verhältnisse, zusätzlich leichte und schwere Rammsondierungen durchführen zu lassen. Rammsondierungen sind ergänzende Untersuchungen zur Baugrunderkundung. Bei den Sondierungen werden Gestänge in den Baugrund eingebracht um Informationen aus dem Eindringwiderstand indirekt auf Bodenarten, Schichtgrenzen und Festigkeiten des Untergrundes zu erhalten. Die bisherige Baugrunderkundung durch das FAG Dr. Holzhauser, Bad Abbach verursachte bereits Kosten in Höhe von 5.100 € netto. Diese Untersuchungen sind jedoch zwingend erforderlich. Nur so könne man eine korrekte Planung und Ausschreibung erzielen. Das Gremium war sich einig, dass die Rammsondierungen durchgeführt werden sollen.

Kindergartenerweiterung St. Josef-Burgspatzen
Vor Ort wurde die bereits fertiggestellte und in Betrieb genommene Kindergartenerweiterung St. Josef – Burgspatzen besichtigt. Erster Bürgermeister Hans Schmid führte das Gremium durch das Gebäude und erläuterte Einzelheiten. Im vorderen Bereich wurden weitere vier Parkplätze geschaffen und dankte hierbei für die guten nachbarschaftlichen Verhältnisse insbesondere für die Abgabebereit-schaft von Grundstücksflächen von der Familie Rupprecht. Der Bauausschuss war sich einig, dass die zusätzlichen Parkplätze notwendig sind. Im hinteren Bereich des Grundstückes wurde das Gelände modelliert um eine größere Freifläche für den Kindergarten zu schaffen. Um auch das Grundstück im Norden bei der Kinderkrippe optimal und großzügig gestalten zu können, waren L-Steine zum unterliegenden Grundstück geplant. Aufgrund der Prüfung durch den Statiker Zott kann die unterliegende Mauer das zusätzlich entstehende Gewicht nicht tragen, so dass die L-Steine nicht eingebaut werden können. Für die Befestigung und Sicherung des Steinhangs im Nord-Westen des Grundstückes müsse noch eine Lösung gefunden werden.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Dem Bauantrag wegen Neubau von zwei Doppelhäusern mit Garage und Carports in Waldetzenberg, Föhrenweg wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Weitere vier Bauanträge unter anderem der Neubau einer Lagerhalle sowie den Neubau einer Abbundhalle für einen Zimmereibetrieb mit Abbruch der bestehenden Halle inkl. Anbauten in der Ortschaft Münchsmühle erhielten das Einvernehmen der Gemeinde. 

Neuaufstellung Forstwirtschaftsplan
Die vorbildliche Bewirtschaftung von Körperschaftswäldern muss gemäß Art. 19 Abs. 2 BayWaldG auf einem Forstwirtschaftsplan oder einem Forstbetriebsgutachten gestützt sein, dessen Laufzeit in der Regel 20 Jahre beträgt. Das Forstbetriebsgutachten für die Wälder des Marktes Laaber ist bereits ausgelaufen. Im Einvernehmen mit der jeweiligen Körperschaft werden Forstbetriebsgutachten von freiberuflich tätigen Forst-Sachverständigen im Auftrag der unteren Forstbehörde erstellt. Um wieder ein aktuelles „Operat“ zur Verfügung zu haben, würde das Amt dieses zu erneuernde Forstbetriebsgutachten im Jahre 2021 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung seitens des Ministeriums ausschreiben und in Auftrag geben. Damit günstigere Konditionen erreicht werden können, sollen die Forstbetriebsgutachten des Marktes Laaber und der Gemeinde Deuerling gemeinsam ausgeschrieben werden. 50 % der entstehenden Kosten haben die Körperschaften dem Staat zu erstatten. Die Kosten des „Operats“ lassen sich laut dem Amt im Vorfeld nur schwer abschätzen, dürften aber grob zwischen 60 - 75 € netto je ha liegen, in Laaber bei ca. 91 ha. Der Ausschreibung bzw. der Operatsausfertigung eines Forstbetriebsgutachtens für die Wälder des Marktes Laaber inkl. der Rechtler-Ortswaldungen und der Erstattung der hierfür anfallenden hälftigen Kosten wurde anschließend zugestimmt.

Ergebnis Markterkundung Mobilfunkförderung
Die Marktgemeinde Laaber beabsichtigt die örtliche Versorgungssituation mit Mobilfunkdiensten nachhaltig zu verbessern und hat auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 28. November 2018 unter dem Aktenzeichen 28-7370/46/1 („Mobilfunkrichtlinie“) ihr allgemeines Interesse am Förderprogramm bekundet. Im Vorgriff wurden in Zusammenarbeit mit der Laber-Naab Infrastruktur GmbH Mobilfunkmessung nach der Spezifikation für Messungen der Sprachmobilfunkversorgung des Mobilfunkzentrums durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren mit den Mobilfunkanbietern hat ergeben, dass für die Marktgemeinde Laaber Pläne der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorliegen, jedoch die Mobilfunklücken nicht bzw. nur zum Teil geschlossen werden. Vodafone hat mitgeteilt, dass sie einen eigenwirtschaftlichen Mastbau plant. Damit besteht die Möglichkeit einer Förderung gemäß der Mobilfunkrichtlinie. Mit den verbleibenden weißen Flecken kann weiterhin am Förderprogramm teilgenommen werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent bzw. bei Gemeinden in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro pro Gemeinde. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro. Es wurde beschlossen, das Mobilfunkzentrum zu beauftragen und den Mobilfunkanbietern die Priorisierung (Verbesserung der Versorgung Höhe Lindenhof und Schallerwöhr) mitzuteilen. Ein Förderantrag zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung im Gemeindegebiet beim Mobilfunkzentrum wird gestellt. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit Hemau wird geprüft.

Kindergarten St. Franziskus Laaber – Betriebskostenabrechnung 2019
Der Betriebskostenabrechnung für das Kindergartenjahr 2019 des Kindergartens St. Franziskus, Laaber wurde zugestimmt. Vom Überschuss i. H. v. 55.555,46 € entfallen auf den Markt Laaber 80 % (44.444,37 €). Dieser Betrag verbleibt beim Kindergarten und wird mit einem künftigen Defizit verrechnet bzw. kann der Überschuss zu 100 % in die Betriebskostenabrechnung 2020 vorgetragen werden und schmälert somit die Betriebskosten dieser Abrechnung.

E-Car-Sharing
Bgm. Schmid berichtet, dass inzwischen weitere Gespräche mit Herrn Grabinger stattgefunden haben. Herr Grabinger beabsichtigt eine dritte Wallbox für das E-Car-Sharing zu errichten. Die Kosten der Ladesäule müssen jedoch noch ausgehandelt werden.

Gewerbesteuerentschädigung
Mit Bescheid vom 14.12.2020 des Bayerischen Landesamt für Statistik wurde die Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen 2020 gemäß Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie und Ergänzungsrichtlinie zur Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie für den Markt Laaber im Haushaltsjahr 2020 auf 253.913 € festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt zum 15. Dezember 2020. Die Zuweisungen werden als allgemeine Deckungsmittel gewährt und sind nicht zweckgebunden.

Sachstandsbericht Neubau FF Laaber
Es haben bereits mehrere Gespräche zwischen dem Architekturbüro Hedrich, Sulzbach-Rosenberg, Verantwortliche der FF Laaber sowie der Verwaltung stattgefunden. Auf Grundlage dieser Gespräche konnte hierzu nun vom Architekturbüro ein Konzept für den Geltungsbereich erarbeitet werden. Konkret geht es um die Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück entlang der St2235 gegenüber des Edeka Marktes. Die verschiedenen Möglichkeiten müssen noch vom Kreisbrandrat zusammen mit dem Staatlichen Bauamt abgesprochen werden.

Geschäftsordnung
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es immer häufiger vor, dass Sitzungen des Marktgemeinderates Laaber abgesagt werden müssen. Als Ersatz dient die heutige Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Laaber. Dieser darf jedoch keine Grundstücksgeschäfte beschließen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen. Der Vorsitzende bat deshalb alle Mitglieder des Marktgemeinderates sich Gedanken zu machen, ob man die Geschäftsordnung des Marktes Laaber entsprechend ändert. Ein Beschluss sollte Anfang 2021 gefasst werden.

Geschwindigkeitsbeschränkung St2394
Der Vorsitzende berichtet, dass die Freie Wählergemeinschaft Laaber einen Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung der Staatsstraße 2394 im Bereich des Marktplatzes / Beratzhausener Straße auf Tempo 30 gestellt hat. Dieser Antrag wurde an das Landratsamt Regensburg weitergeleitet. Mit Schreiben vom 05.11.2020 des Landratsamtes Regensburg wurde mitgeteilt, dass der Antrag zusammen mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Regensburg als Straßenbaulastträger geprüft wurde. Aufgrund einer sehr ausführlichen Begründung, welche verlesen wurde, konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Änderung Bayerische Bauordnung
Der Erste Bürgermeister gab bekannt, dass die bayerische Bauordnung geändert wird. Des Weiteren erklärte er, dass Bauanträge ab 2023 beim Landratsamt Regensburg, Baugenehmigungsbehörde in digitaler Form einzureichen sind. Die Gemeinden werden dann als Fachstelle beteiligt. Innerhalb von zwei Monaten muss das Einvernehmen erteilt oder verweigert werden. Nach Einvernehmen hat die Baugenehmigungsbehörde eine Genehmigungsfrist von drei Monaten. Dies soll Baugenehmigungsverfahren beschleunigen.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.