Auszug aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.04.2022

Ostwind -GmbH - Bauleitplanung Solarpark Pettenhof 
hier: Aufstellungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Stefan Baschel von der Firma Ostwind Solar, der das Projekt federführend betreut. Anhand einer Präsentation stellte er zunächst die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH vor. Der Hauptsitz der seit über 25 Jahren bestehenden Firma ist in Regensburg mit insgesamt 100 Mitarbeitern, ca. 50 in Regensburg und ca. 50 in Frankreich. Kernbereich ist die komplette Abwicklung solcher Projekte. Der Anteil der Photovoltaik am Stromverbrauch in Bayern liegt derzeit bei 18 %. Durch den Atom- und Kohleausstieg und dem Ukraine-Krieg droht nunmehr eine Stromlücke. So hat die Kernenergie immer noch einen Anteil von 31 % am Gesamtaufkommen. Anhand eines Lageplanes erläuterte er die geplanten Flächen im Bereich des Marktes Laaber (ca. 5 ha) und der Gemeinde Brunn (ca. 13 ha). Der Anschluss des Solarparks soll über das Umspannwerk in Hausraitenbuch erfolgen. Insgesamt soll die Gesamtanlage auf ihren geplanten 18 ha ca. 16 – 18 MWp erzeugen. Diese Energiemenge versorgt ca. 6.000 Haushalte und spart jährlich ca. 14.000 t CO2. Es gebe auch verschiedene Beteiligungsmodelle. Die Flächen haben zudem auch artenschutzrechtliches Nutzen, da Blühpflanzen angesät und Beweidung mit Schafen möglich ist. Anschließend trug er die weiteren Schritte und den ungefähren Zeitplan vor. Bei optimalem Ablauf könnte der Bau und die Inbetriebnahme im Sommer 2023 erfolgen. Anschließend entwickelte sich eine rege Diskussion. Auf die Frage, ob ggf. Module verwendet werden können, die eine weitere landwirtschaftliche Nutzung erlauben, erwiderte Herr Baschel, dass diese Agri-PV-Anlagen derzeit tendenziell teurer als konventionelle PV-Anlagen sind und gleichzeitig weniger Leistung pro Fläche als bei konventionellen Anlagen installiert werden kann. Auf den vorgesehenen Flächen wurden bisher keine Lebensmittel produziert, sie dienten im Wesentlichen, Förderprogrammen. Die Einbeziehung einer anliegenden Wegefläche dürfte schwierig sein, da dieser Weg öffentlich gewidmet, in der Flurbereinigung hergestellt und wohl auch für die hinterliegenden Grundstücke nach wie vor erforderlich sein dürfte. Für die Anlage selbst würde dies mehr nutzbare Fläche bedeuten, da in diesem Bereich dann keine Zäune erforderlich würden. Nach Aussage von Herrn Baschel habe das Umspannwerk Hausraitenbuch eine Kapazität von 40 MVA wovon 10 – 15 MVA noch frei sind. Allerdings könne auch mehr genutzt werden, da zeitweise Überlastungen problemlos möglich sind. Bei noch laufenden Pachtverhältnissen werden die Pächter für die Restlaufzeit entschädigt. Außerdem wird ihnen die Grünpflege angeboten, wodurch sie auch noch ein weiteres laufendes Einkommen erhalten. Erinnert wurde auch an die bereits vor einiger Zeit vorgebrachte Anregung, einen Leitfaden für geeignete Flächen im Gemeindegebiet zu erstellen und deren landwirtschaftliche Bedeutung zu dokumentieren. Hierzu stellte der Vorsitzende fest, dass man sich im Gremium bisher einig war, dass nur weniger wertvoll landwirtschaftliche Flächen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Frage kommen können. Auf die Frage, wenn der Markt Laaber das Vorhaben nicht mitträgt, ob die Gemeinde Brunn auf ihrem Gebiet die Solaranlage umsetzen kann, erwiderte Herr Baschel, dass man dies wirtschaftlich prüfen müsse. Allerdings könnte durch die erforderliche weite Leitungslegung bis zum Umspannwerk die Wirtschaftlichkeit in Gefahr sein. Im Falle der Zustimmung werde eine Projektgesellschaft mit eigenem Namen gegründet. In dieser Gesellschaft würden die Fa. Ostwind und ggf. weitere Teilhaber, z.B. Bürgerenergiegenossenschaften beteiligt sein. Auf die Frage, ob ggf. eine Eigenversorgung (z.B. Klärwerk Laaber) aus dem Solarpark möglich wäre, erwiderte Herr Baschel, dass eine Eigenverbrauchsplanung erstens nicht zulässig und zweitens auch technisch problematisch sei. Nach kurzer weitere Diskussion fasste man mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, den für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens notwendigen Aufstellungsbeschluss.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren des Marktes Laaber -
Beratung und Beschlussfassung

Der Bayerische Gemeindetag hat im Jahre 1998 zusammen mit dem Bayerischen Städtetag, dem Landesfeuerwehrverband und dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband eine Broschüre herausgegeben, die ein Pauschalsätze-Verzeichnis für die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge und –geräte enthielt. In den Jahren 2007 und 2013 haben alle vier Verbände ein überarbeitetes Pauschalsätze-Verzeichnis veröffentlicht. Der Markt Laaber hat in der am 25.02.2015 neu erlassenen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren des Marktes Laaber die 2013 empfohlenen Sätze in das als Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis eingearbeitet. Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung war eine Überarbeitung des Pauschalsatz-Verzeichnisses angezeigt. Der Bayer. Gemeindetag hat daher mit den an der Erstellung der damaligen Sätze Beteiligten eine neue Empfehlung für ein Pauschalsätze-Verzeichnis herausgegeben. Der Marktgemeinderat Laaber beschloss einstimmig den Erlass der erforderlichen Änderungssatzung mit den vom Bayer. Gemeindetag ermittelten Pauschalsätzen.

On-Demand-Verkehr (Mobilität auf Abruf)
hier: Beschlussfassung

Bereits in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates wurde das Projekt durch Herrn Weigl vom GFN vorgestellt. Zu den Befürchtungen, dass man kein Mitbestimmungsrecht an den weiteren Abläufen hätte, bemerkte der Vorsitzende, dass der zweijährige Probebetrieb ein überschaubares Risiko darstelle. Ein Risiko stelle nur der Wegfall der Tariferlöse dar, von denen aber die GFN 30 % trage und nur der Rest auf die beteiligten Gemeinden entfalle. Und selbst auch nur dann, wenn die Erlöse völlig entfallen. Die zu erwartende Unterdeckung sei relativ niedrig. Man war sich jedoch einig, dass der ÖPNV gestärkt werden müsse. Die Flächengemeinden werden das Angebot wohl mehr nutzen. Dass das Angebot zunächst nur von 9 – 17 Uhr gelte, müsse man der Testphase zuschreiben. Sollte es erfolgreich sein, kann auch über eine Erweiterung des Angebotes nachgedacht werden. Einstimmig stimmte man anschließend diesem Probebetrieb zu.

VG Pielenhofen-Wolfsegg Gesamtfortschreibung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Pielenhofen
hier: Stellungnahme Markt Laaber
Gegen die Fortschreibung des Bauleitplanes der Gemeinde Pielenhofen wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Schaggenhofen
Im Rahmen einer Dienstversammlung am 01.04.2022 fand die Neuwahl des
Kommandanten und des stellv. Kommandanten der FF Schaggenhofen im Gasthaus Rödl in Polzhausen statt. Gewählt wurde zum Kommandanten Herr Daniel Muszeika und zum stellv. Kommandanten Herr Matthias Böhm. Der Marktgemeinderat bestätigte einstimmig die beiden neugewählten Kommandanten.

Bebauungsplan "Wagnerberg II" des Marktes Nittendorf im Ortsteil Etterzhausen
Gegen den Bebauungsplanentwurf „Wagnerberg II“ im Ortsteil Etterzhausen des Marktes Nittendorf wurden keine Einwände erhoben, da Belange des Marktes Laaber nicht betroffen sind.

Versetzen des Orts- und Zonengeschwindigkeitsschildes Anger
Im Ortsteil Anger entsteht ein neues Gebäude. Die Ausfahrt des Grundstückes würde sich derzeit außerhalb des Ortsbereiches befinden. Deshalb wurde beschlossen, das Ortsschild Anger und das Zonengeschwindigkeitsschild zum neuen Ortseingang zu verlegen.

Autobahnanschlussstelle Pollenried
Der Vorsitzende hatte den Sachverhalt bereits in der vergangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erläutert. Danach stimmte Bgm. Schmid nur unter folgenden Auflagen zu:
Die Zu- und Abfahrt zur Autobahn beim ehemaligen Schleckergebäude hat entsprechend der Planung des staatlichen Bauamtes, über die Staatsstraße vor Pollenried zu erfolgen.
Es ist ein Schallschutz entlang der Zu- und Abfahrten zu errichten und ein zusätzlicher Schallschutz auf beiden Seiten der Autobahn bis nach Weißenkirchen.
Bgm. Schmid betonte nochmals, dass das Staatlichen Bauamt nur eine Autobahnanbindung über die Staatsstraße bei Pollenried für möglich hält, wie im beiliegendem Plan dargestellt.

 

Friedhof Laaber
Hier lag ein Antrag der CSU-Fraktion vor, der die Bereitstellung und Gestaltung einer Teilfläche als Gedenk- und Grabfläche für sogenannte „Sternenkinder“ zum Ziel hat. Als Sternenkinder werden Fehl-, Früh-, oder totgeborene Kinder bezeichnet.  Man kam überein, dass ein kleines Gremium mit den Mitgliedern Brigitte Eibl, Michaela Plank, Eva Kuttenberger und Rudolf Straubinger zusammen mit 1. Bürgermeister Schmid die Planung übernimmt. Damit bestand Einverständnis.

Spielplatz Hinterzhof
Offensichtlich gibt es beim Spielplatz in Hinterzhof eine Verkehrsproblematik wegen einer Vielzahl parkender Fahrzeuge und dadurch bedingt gefährlicher Situationen. Angeblich sei auch schon ein Hund angefahren worden. Dies sollte im Rahmen einer Verkehrsschau geprüft werden.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.